Förderrichtlinien

Die Stiftungsidee / Allgemeine Grundsätze

In der Mörsfelder Bürgerstiftung haben sich Bürgerinnen und Bürger zusammengeschlossen, um ehrenamtliches Engagement in Mörsfeld zu fördern und gemeinnützige Projekte und Initiativen für Mörsfelder Bürgerinnen und Bürger in den folgenden Bereichen zu initiieren, zu planen und zu unterstützen:

  • der Kinder-, Jugend- und Altenhilfe
  • der Kunst und Kultur
  • der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe
  • des Naturschutzes, Tierschutzes, Umweltschutzes
  • Hilfe für politisch oder religiös Verfolgte
  • Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivil- und Gesundheitsschutzes sowie der Unfallverhütung
  • des Sports
  • der Heimatpflege, Heimatkunde und des trad. Brauchtums

Was ist ein Projekt / eine Initiative?

  • gemeinnützig
  • Satzungskonform (unterschiedliche Bereiche)
  • es kann eine Anschaffung bzw. die Unterstützung einer Anschaffung sein,
    • die den Mörsfelder Bürgern zugutekommt und nicht durch die Vereine bzw. die Gemeinde finanziert werden kann,
    • die ein bestehendes Projekt erweitert, unterstützt, beschleunigt
  • es kann eine Initiierung eines langfristigen Projektes sein, das von Mörsfelder Bürger in Eigeninitiative weitergeführt wird
  • es kann ein Bildungsangebot sein

Welche Projekte werden gefördert?

Die Mörsfelder Bürgerstiftung fördert Projekte von Bürgerinnen und Bürgern von Mörsfeld, von Mörsfelder gemeinnützigen Vereinen und Initiativen, die sich den o.g. gemeinnützigen Satzungszwecken der Bürgerstiftung zuordnen lassen.
Priorität haben Projekte, die im Wesentlichen folgende Kriterien erfüllen:

  • hoher Anteil an ehrenamtlicher Arbeit bei der Realisierung
  • Vorbildcharakter
  • Nachhaltigkeit und Breitenwirkung
  • Hilfe zur Selbsthilfe

Projekte, die in der Regel nicht gefördert werden:

Von der Förderung der Mörsfelder Bürgerstiftung sind in der Regel ausgeschlossen:

  • Projekte außerhalb der Gemeinde Mörsfeld
  • kommerzielle Veranstaltungen und Fundraising-Aktivitäten
  • Einzelpersonen
  • politische und religöse Gruppierungen
  • fortdauernde Personal- und Unterhaltungskosten bereits bestehender Einrichtungen
  • Stiftung und der Kapitalaufbau von Vereinen